Wann Sie die Bestimmung besser uns überlassen
Überlassen Sie die Bestimmung uns, sobald ein Nest in Reichweite von Menschen hängt, Spuren in Wohn- und Schlafräumen auftauchen oder die Tiere nach eigener Abhilfe wiederkommen. Bei geschützten Arten wie Hornissen ist ohnehin eine Genehmigung nötig.
Wie unser Team in Ihrer Gemeinde arbeitet und welche Behörden zuständig sind, steht auf der Startseite. Für Betriebe beschreibt die Seite Gewerbe Monitoring und Dokumentation.
QuellenBMJBundesartenschutzverordnung, Anlage 1UBAWespen und Hornissen
Foto: ALL.EX